GEMA Kosten prüfen

Musikrechte verständlich erklärt

Was ist die GVL?

Die GVL ist die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Sie vertritt nicht die Komposition oder den Liedtext, sondern die Leistungen hinter einer konkreten Aufnahme – insbesondere von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Tonträgerherstellern.

Die kurze Antwort

Die GVL schützt die Aufnahmeebene

Bei einem Musikstück können mehrere Rechte gleichzeitig betroffen sein. Komposition und Liedtext bilden das musikalische Werk. Die konkrete Einspielung durch Sänger, Musiker oder Sprecher und die Herstellung der Aufnahme bilden eine weitere Rechteebene. Für viele dieser Leistungsschutzrechte übernimmt die GVL die kollektive Wahrnehmung.

Sie zieht gesetzliche Vergütungen für bestimmte Nutzungen ein und verteilt die Einnahmen an ihre Berechtigten. Dazu zählen nach Angaben der GVL unter anderem Nutzungen im Rundfunk, die öffentliche Wiedergabe und die Privatkopie.

GEMA und GVL im Vergleich

Zwei Verwertungsgesellschaften, zwei Rechteebenen

Bei kommerziell veröffentlichter Musik können beide Ebenen gleichzeitig betroffen sein.

GEMA

Das musikalische Werk

  • Komposition und Melodie
  • Liedtext
  • Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen
  • Vergütung für die Nutzung des geschützten Werkes

GVL

Die konkrete Darbietung und Aufnahme

  • Leistung der interpretierenden Künstler
  • Rechte von Tonträgerherstellern und Labels
  • teilweise Rechte von Veranstaltern
  • Vergütung für bestimmte Zweitverwertungen der Aufnahme

Beispiel aus dem Alltag

Ein Song läuft in einem Restaurant

Die Komposition kann zum GEMA-Repertoire gehören. Gleichzeitig enthält die abgespielte Aufnahme die geschützte Darbietung der Musiker und die Leistung des Tonträgerherstellers. Deshalb kann neben der GEMA-Ebene auch eine GVL-Vergütung relevant sein.

Für die öffentliche Wiedergabe in Gaststätten, Hotels, Geschäften und ähnlichen Einrichtungen erfolgt die Lizenzierung der von der GVL wahrgenommenen Rechte nach Angaben der GVL über die GEMA. Unternehmen müssen sich für diesen Standardfall daher normalerweise nicht zusätzlich bei einem zweiten Portal anmelden. Entscheidend bleibt aber, welche Aufnahme, Quelle und Nutzungsart tatsächlich vorliegen.

Öffentliche Wiedergabe

Geschäft, Hotel oder Praxis

Aufnahmen werden für Kunden, Gäste, Patienten oder Beschäftigte hörbar abgespielt.

Rundfunk

Radio und Fernsehen

Sender nutzen veröffentlichte Aufnahmen; daraus können Vergütungsansprüche der Berechtigten entstehen.

Privatkopie

Gesetzliche Vergütung

Auch Einnahmen aus der Geräte- und Speichermedienvergütung werden über Verwertungsgesellschaften verteilt.

Wichtig für Unternehmen

Ein Streaming-Abo ersetzt keine Rechteprüfung

Spotify, Apple Music, Internetradio oder ein gekaufter Download liefern zunächst eine technische Musikquelle. Daraus folgt nicht automatisch das Recht, die Musik öffentlich im Betrieb, in Werbung oder in einem Unternehmensvideo zu verwenden.

Neben GEMA und GVL sind deshalb auch die Nutzungsbedingungen des Dienstes, die Lizenz des Musikprodukts und der konkrete Einsatz zu prüfen.

Nicht verwechseln

Raumbeschallung ist nicht Videolizenzierung

Soll Musik mit Bildern verbunden werden – etwa in einem Imagefilm, Werbespot oder Social-Media-Video – geht es um andere Nutzungsrechte als beim bloßen Abspielen im Raum. Solche Synchronisations- und Herstellungsrechte müssen häufig direkt über den Rechteinhaber oder eine passende Musiklizenz geklärt werden.

Prüfung in vier Schritten

So ordnen Sie Ihre Musiknutzung ein

  1. Nutzung bestimmen: Raum, Veranstaltung, Rundfunk, Werbung oder Online-Video?
  2. Musikquelle prüfen: privater Streamingdienst, Business-Anbieter oder lizenzierte Datei?
  3. Rechteebenen klären: Werkrechte, Leistungsschutzrechte und gegebenenfalls Synchronisationsrechte.
  4. Nachweise sichern: Lizenz, Rechnung, Repertoireangaben und Nutzungsumfang dokumentieren.

Originalquelle

Informationen direkt bei der GVL

Verbindliche und aktuelle Einzelheiten zu Rechtebereichen, Verträgen und Lizenzierungskategorien finden Sie bei der GVL selbst.

Zur offiziellen GVL-Information →

Häufige Fragen

GVL kompakt beantwortet

Muss ich GVL und GEMA getrennt bezahlen?

Bei der üblichen öffentlichen Wiedergabe, etwa in Gaststätten oder Hotels, wird die GVL-Lizenzierung laut GVL über die GEMA abgewickelt. Andere Nutzungsarten können anders organisiert sein.

Ist GEMA-freie Musik automatisch GVL-frei?

Nein. „GEMA-frei“ beschreibt zunächst nur die Werkrechte-Ebene. Ob Leistungsschutzrechte berührt sind und wie sie lizenziert werden, hängt von der konkreten Aufnahme und der erteilten Lizenz ab.

Wer bekommt Geld von der GVL?

Die GVL verteilt Einnahmen insbesondere an ausübende Künstlerinnen und Künstler, Tonträgerhersteller und in bestimmten Bereichen Veranstalter, sofern die Voraussetzungen ihrer Verteilung erfüllt sind.

Ist eine selbst produzierte Aufnahme automatisch frei nutzbar?

Nicht zwingend. Entscheidend ist, wer an Werk, Darbietung und Aufnahme Rechte besitzt und welche Nutzungen vertraglich erlaubt wurden. „Selbst produziert“ ersetzt keine dokumentierte Rechtekette.