Die kurze Antwort
Die GVL schützt die Aufnahmeebene
Bei einem Musikstück können mehrere Rechte gleichzeitig betroffen sein. Komposition und Liedtext bilden das musikalische Werk. Die konkrete Einspielung durch Sänger, Musiker oder Sprecher und die Herstellung der Aufnahme bilden eine weitere Rechteebene. Für viele dieser Leistungsschutzrechte übernimmt die GVL die kollektive Wahrnehmung.
Sie zieht gesetzliche Vergütungen für bestimmte Nutzungen ein und verteilt die Einnahmen an ihre Berechtigten. Dazu zählen nach Angaben der GVL unter anderem Nutzungen im Rundfunk, die öffentliche Wiedergabe und die Privatkopie.