Aufgabe der GEMA
Sie verbindet Musikschaffende und Musiknutzende
Urheber und Verlage übertragen der GEMA bestimmte Nutzungsrechte zur treuhänderischen Wahrnehmung. Die GEMA vergibt daraus Lizenzen an Menschen und Unternehmen, die geschützte Musik öffentlich aufführen, wiedergeben, vervielfältigen oder in anderen von ihr verwalteten Bereichen nutzen.
Die eingenommenen Lizenzvergütungen werden nach dem GEMA-Verteilungsplan als Tantiemen an die Berechtigten ausgeschüttet. Durch Verträge mit ausländischen Schwestergesellschaften vertritt die GEMA in Deutschland außerdem große Teile des internationalen Musikrepertoires.