GEMA Kosten prüfen

Grundwissen zu Musikrechten

Was ist die GEMA? Einfach erklärt

Die GEMA ist die deutsche Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie verwaltet für ihre Mitglieder Rechte an Musikwerken und sorgt dafür, dass Komponisten, Textdichter und Musikverlage für bestimmte Nutzungen ihrer Werke vergütet werden.

Aufgabe der GEMA

Sie verbindet Musikschaffende und Musiknutzende

Urheber und Verlage übertragen der GEMA bestimmte Nutzungsrechte zur treuhänderischen Wahrnehmung. Die GEMA vergibt daraus Lizenzen an Menschen und Unternehmen, die geschützte Musik öffentlich aufführen, wiedergeben, vervielfältigen oder in anderen von ihr verwalteten Bereichen nutzen.

Die eingenommenen Lizenzvergütungen werden nach dem GEMA-Verteilungsplan als Tantiemen an die Berechtigten ausgeschüttet. Durch Verträge mit ausländischen Schwestergesellschaften vertritt die GEMA in Deutschland außerdem große Teile des internationalen Musikrepertoires.

So funktioniert das System

Von der Komposition bis zur Ausschüttung

01 · Rechte

Werke werden vertreten

Komponisten, Textdichter und Verlage räumen der GEMA Rechte zur kollektiven Wahrnehmung ein.

02 · Lizenz

Musiknutzung wird erlaubt

Für eine erfasste Nutzung erteilt die GEMA eine Lizenz und berechnet die Vergütung nach dem passenden Tarif.

03 · Tantiemen

Einnahmen werden verteilt

Die Lizenzeinnahmen werden nach festgelegten Verteilungsregeln den berechtigten Musikschaffenden zugeordnet.

Wann wird die GEMA relevant?

Typische Formen der Musiknutzung

Eine GEMA-Lizenz kann erforderlich sein, wenn geschützte Werke aus dem von der GEMA vertretenen Repertoire genutzt werden. Nicht jede Nutzung folgt demselben Tarif und nicht jede Rechtefrage wird allein durch die GEMA abgedeckt.

Öffentliche Wiedergabe

Musik in Betrieben

Beispielsweise in Restaurants, Hotels, Geschäften, Fitnessstudios, Praxen, Büros oder auf öffentlich zugänglichen Flächen.

Veranstaltungen

Live- und Tonträgermusik

Konzerte, Feiern, Märkte, Messen, Vereinsfeste oder andere Veranstaltungen mit geschützter Musik.

Sendung und Online

Radio, Fernsehen und digitale Angebote

Je nach Angebot können Senderechte, Online-Rechte oder weitere Lizenzbereiche betroffen sein.

Vervielfältigung

Kopien und Produktionen

Auch das Vervielfältigen von Musik kann ein eigenständiges Nutzungsrecht betreffen, etwa bei bestimmten Ton- oder Bildtonproduktionen.

Was bedeutet „öffentlich“?

Mehr als der private Familien- und Freundeskreis

Ob eine Wiedergabe öffentlich ist, hängt nicht nur vom Ort ab. Entscheidend ist unter anderem, welchem Personenkreis die Musik zugänglich gemacht wird. Kunden, Gäste, Mitglieder, Besucher oder größere wechselnde Gruppen sprechen regelmäßig für einen öffentlichen beziehungsweise geschäftlichen Nutzungskontext.

Ein Laden bleibt daher nicht deshalb privat, weil die Musik von einem persönlichen Smartphone oder Streamingkonto stammt.

Öffentliche Wiedergabe ausführlich erklärt →

Wer muss anmelden?

Verantwortlich ist grundsätzlich der Musiknutzende

Bei Veranstaltungen liegt die Verantwortung typischerweise beim Veranstalter. Bei dauerhaft abgespielter Hintergrundmusik ist regelmäßig der Betreiber des Geschäfts oder der Einrichtung zuständig. Die Anmeldung sollte vor Beginn der Nutzung erfolgen.

Bei Vermietung, Agenturleistungen oder mehreren Beteiligten sollte vertraglich klar geregelt sein, wer die Anmeldung übernimmt.

Wie entstehen die Kosten?

Der Tarif richtet sich nach der Nutzungsart

Es gibt keinen einheitlichen GEMA-Preis für jede Musiknutzung. Je nach Tarif können beispielsweise Raumgröße, Besucherzahl, Eintrittsgeld, Veranstaltungsdauer, Anzahl der Termine, Geräte oder weitere Merkmale eine Rolle spielen.

Für dauerhafte Hintergrundmusik gelten andere Berechnungsgrundlagen als für ein Konzert, einen Livestream oder eine audiovisuelle Produktion. Deshalb sollte zuerst der konkrete Nutzungstyp bestimmt und erst danach gerechnet werden.

GEMA-Kosten für Hintergrundmusik einordnen →

Keine Doppelbedeutung

Musikkauf und GEMA-Lizenz sind verschieden

Der Kauf einer Datei oder eines Streaming-Abos bezahlt nicht automatisch die öffentliche Nutzung des darin enthaltenen Werkes. Ebenso ersetzt eine GEMA-Lizenz nicht die Nutzungsbedingungen des Streamingdienstes.

GEMA-freie Musik

GEMA-frei bedeutet nicht rechtefrei

GEMA-freie Musik stammt nicht aus dem von der GEMA wahrgenommenen Repertoire oder wird auf einer anderen Rechtebasis angeboten. Sie kann trotzdem urheberrechtlich geschützt sein. Für die Nutzung benötigen Sie daher eine Lizenz, die Ihren konkreten Einsatz – etwa Raumbeschallung, Werbung oder Social Media – tatsächlich abdeckt.

Die GEMA weist aktuell darauf hin, dass auch GEMA-freie Musik bei Veranstaltungen angemeldet und über eine Setlist nachgewiesen werden soll. Bei dauerhafter öffentlicher Nutzung, etwa in Gastronomie oder Einzelhandel, verlangt sie ebenfalls einen Nachweis über das GEMA-freie Repertoire. Die Repertoiresuche bietet dabei nur einen ersten, unverbindlichen Anhaltspunkt.

Was GEMA-frei genau bedeutet →

Prüfung vor der Nutzung

Eine sinnvolle Reihenfolge

  1. Nutzung festlegen: Hintergrundmusik, Veranstaltung, Video, Werbung oder Online-Angebot?
  2. Repertoire klären: Gehört das verwendete Werk zum GEMA-Repertoire?
  3. Quelle prüfen: Ist der verwendete Musikdienst für den geschäftlichen Einsatz zugelassen?
  4. Weitere Rechte beachten: Aufnahme-, Künstler-, Hersteller- oder Synchronisationsrechte können zusätzlich betroffen sein.
  5. Unterlagen sichern: Anmeldung, Setlist, Lizenz und Rechnung nachvollziehbar dokumentieren.

Offizielle Informationen

Direkt bei der GEMA prüfen

Tarife, Online-Anmeldung und verbindliche Hinweise finden Sie bei der GEMA.

Zur offiziellen GEMA-Seite →

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten zur GEMA

Ist jede Musik automatisch GEMA-pflichtig?

Nein. Entscheidend ist, ob geschützte Werke aus dem von der GEMA vertretenen Repertoire in einer von ihr wahrgenommenen Nutzungsart verwendet werden.

Bezahle ich mit Spotify bereits die GEMA?

Ein privates Streaming-Abo ist keine pauschale Lizenz für die öffentliche oder gewerbliche Wiedergabe. Zusätzlich sind die Nutzungsbedingungen des Dienstes zu beachten.

Vertritt die GEMA Sänger und Musiker?

Die GEMA vertritt auf Werkebene Komponisten, Textdichter und Musikverlage. Rechte an der konkreten Darbietung und Aufnahme werden davon unterschieden und sind häufig der GVL-Ebene zuzuordnen.

Ist ältere klassische Musik immer frei?

Das ursprüngliche Werk kann gemeinfrei sein, während eine moderne Bearbeitung oder konkrete Aufnahme weiterhin geschützt ist. Beide Ebenen müssen getrennt geprüft werden.

Muss ein kleines Geschäft Musik anmelden?

Die Größe allein entscheidet nicht. Wenn geschützte Musik öffentlich für Kunden oder andere relevante Personenkreise wiedergegeben wird, kann eine Anmeldung erforderlich sein.

Reicht die GEMA-Lizenz für ein Werbevideo?

Nicht automatisch. Für die Verbindung von Musik und Bild sowie für die konkrete Aufnahme können zusätzliche Rechte und direkte Lizenzen erforderlich sein.